Ihre Ansprechpartner in der Schule: Schulzeiten: Wir sind eine gebundene Ganztagsschule im Aufbau. Alle Kinder werden von 8 Uhr bis 13 Uhr in der Schule unterrichtet. Für die Jahrgänge 3 und 4 gibt es darüber hinaus von montags bis donnerstags ab dem 11.8.11 ein freiwilliges Ganztagesangebot bis 16.00 Uhr. Für die jahrgangsübergreifenden Klassen (zur Zeit Jahrgänge 1/2) beginnt der verpflichtende Unterricht um 8.15 Uhr. Die Zeit von 8 Uhr bis 8.15 Uhr ist eine offene Anlaufphase. Das heißt Sie können selbst entscheiden, wann Ihr Kind zur Schule kommt. Nach der Einschulung der ersten Klassen gibt es eine kurzzeitige Sonderregelung, bei der der Unterricht erst um 8.30 Uhr beginnt. So können sich die Familien problemlos eingewöhnen und die Kinder haben die Chance sich gegenseitig beim Spielen besser kennen zu lernen.
Krankmeldungen: Die Hausordnung: Fundsachen: Schülerbücherei: |
Elternmitarbeit und die verschiedenen Gremien Mit der Einschulung eines Kindes geben die Eltern einen Teil ihres Erziehungsrechts an die Schule ab. Das Kind ist während der Unterrichtszeit der elterlichen Fürsorge und Aufsicht entzogen. Aber ist das wirklich so? Eltern suchen diejenige Grundschule für ihr Kind aus, von der sie überzeugt sind, dass hier eine optimale Betreuung und Förderung möglich ist. Im Schulalltag haben Sie viele Möglichkeiten mitzuwirken, und wir würden uns freuen, wenn Sie diese auch nutzen. Bei vielen Projekten wie Schul- und Sportfest oder z.B. die Bücherausleihe ist die Durchführung ohne Hilfe der Elternschaft, sei es durch Sachleistungen, persönlichen Einsatz oder Bereitstellung von Know-how, nicht möglich. Eltern und Lehrerinnen akzeptieren einander als Experten/innen für das jeweilige Kind und berücksich-tigen, dass beide Seiten unterschiedliche Perspektiven haben, da sie das Kind in verschiedenen Lebenswelten erleben. Darüber hinaus können Sie sich als Eltern noch in den verschiedenen Gremien der Schule weitergehend engagieren und das Schulleben mitgestalten. Die verschiedenen Gremien: Im Elternrat treffen sich alle Klassenvertretungen, um über die Gestaltung des Schullebens zu diskutieren und Anregungen für die Schulleitung zu erarbeiten. Ein Beispiel für die Mitarbeit der Eltern ist die Durchführung eines Schulfestes oder anderer Veranstaltungen. Sie gestalten das Schulleben fröhlicher und sind »Highlights« in der Grundschulzeit ihres Kindes, an die sich alle gerne erinnern. Auch wenn die Mithilfe natürlich Zeit in Anspruch nimmt, so ist sie doch ein Weg, sein Kind zu begleiten und das Bild der Schule als »Verwahranstalt«, das noch in manchen Elternköpfen spukt, zu berichtigen. Eine weitere Möglichkeit der Mitarbeit ist die Mitwirkung der Elternvertreter(innen) in der Schulkonferenz. Dieses Gremium ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstverwaltung. Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und beschließt darüber nach Maßgabe des Gesetzes. Ihr gehören neben der Schulleitung je drei Vertreter des Elternrates, der Lehrerkonferenz sowie ein Vertreter des nicht-pädagogischen Personals einer Schule an. Schulkonferenzen sind schulöffentlich und wir freuen uns, wenn möglichst viele Eltern daran teilnehmen. Schulverein:
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