Schulkonferenzbeschlüsse
Lernmittel (26.04.2005)
Die Vorlage der Behörde zur Lernmittelbeschaffung vom April 2005 würde etwa 1.700 Lehrerarbeitsstunden erfordern. Da keine zusätzlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, lässt sich diese Maßnahme nur durch Frequenzerhöhung von Klassen und Kursen, Klassenzusammenlegungen, Streichungen von Unterricht oder Arbeitsgemeinschaften durchführen.
Da niemand dies möchte, schlägt die Schulleitung der Lehrerkonferenz zur Beschlussfassung vor:
1. Der Lernmittelausschuss wird aus der Schulkonferenz gebildet und tritt in der ersten Maisitzung der Schulkonferenz zusammen
2. Eltern können entweder alle Bücher kaufen oder alle Bücher leihen.
3. Wenn Eltern alle Bücher leihen möchten, werden sie mit allen in der jeweiligen Klasse benutzten Büchern versorgt, d.h. auch Workbooks und Lektüren.
4. Eltern zahlen dafür pro Jahr in der Unter- und Mittelstufe € 80,00, in der 0berstufe100,00 (Oberstufe lt. Beschlusss vom 03.05.2007: € 88;00; im Gegenzug werden alle Lektüren, die nicht Gegenstand der zentralen Abschlussprüfung sind, von den Schülerinnen/Schülern selbst beschafft). Eltern mit drei Schulkindern zahlen pro Kind € 40,00 bzw. € 50,00. Diese Finanzierung gewährleistet relativ neue Lernmittel und ihren flexiblen Einsatz.
5. Lernmittel von geringem Wert wie Hefte, Maiblöcke, Pinsel, Kugelschreiber etc. sind von den Eltern weiterhin selbst zu beschaffen.
6. Lebenslange Lernmittel wie der Diercke Weltatlas und ein- oder zweisprachige Wörterbücher werden für die häusliche Arbeit von den Eltern angeschafft - für die schulische Arbeit aus den Elternbeiträgen.
7. Bücher, die beschädigt werden, sind ganz oder teilweise zu ersetzen. Darüber entscheiden Lehrer und Eltern (Ausschuss).“
Mitglieder des Lernmittelausschusses sind: 2 Schüler, 2 Eltern, 3 Lehrer, 1 Schulleitungsmitglied. Er tritt im Mai zusammen, um über einen Vorschlage der Fachvertreter zur Verteilung der Mittel zu beraten.
Zweite Klassenkonferenz (26.04.2005)
Gemäß Schulgesetz sind pro Schuljahr mindestens zwei Klassenkonferenzen abzuhalten. Die 1. Klassenkonferenz findet im Hochrad traditionell im November nach dem ersten oder zweiten Elterabend statt. Eine 2. Klassenkonferenz wurde bisher nicht regelhaft abgehalten.
Die Schulkonferenz beschließt:
„Auf dem Klassenelternabend im 2. Schulhalbjahr wird darüber abgestimmt, ob und in welcher Form eine 2. Klassenkonferenz stattfindet. Wird von den Eltern mehrheitlich eine solche 2. Klassenkonferenz gewünscht, kann diese entweder in der üblichen Form wie die 1.Klassenkonf.renz oder auch in ‚kleiner Besetzung’ mit Klassenlehrer, Eltern- und Schülervertretern sowie einzelnen Fachlehrern stattfinden.“
Information der Eltern-/Schülervertretung vor der Zeugniskonferenz (02.05.2006)
Nach dem Hamburgischen Schulgesetz (§ 62 Abs. 3) ist den Vertretern und Vertreterinnen der Eltern und Schüler vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die Zeugnisse Gelegenheit zur Stellungnahme zu allgemeinen Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungsstandes der Klasse zu geben.
Die Schulkonferenz beschließt gem. § 53 Abs. 3 Nr. 8 HmbSG folgendes Verfahren:
Die Klassenleitung informiert die gewählten Eltern- und Schülervertreter/-innen zwei Tage vor der Zeugniskonferenz in schriftlicher Form über die Notenvorschläge der Fachlehrer als „Klassenspiegel“ und Durchschnittsnoten (Formblatt siehe Anlage). Die schriftliche Übersicht wird vorzugsweise per e-mail verteilt oder von Eltern- und Schülervertreter/-innen am letzten Schultag vor der Zeugniskonferenz im Schulbüro abgeholt.
Auf dem ersten Klassenelternabend eines Schuljahres werden die Eltern durch die Klassenlehrer/-innen über dieses Verfahren informiert. Die Eltern beschließen auf dem Elternabend mit einfacher Mehrheit über besondere Regelungen für die Klasse:ob für alle Klassen-/Vergleichsarbeiten Notenspiegel mitgeteilt werden (für die Vergleichsarbeiten auch die der Parallelklassen);ob die in der Information zur Zeugniskonferenz vorgelegten Klassenspiegel nach der Zeugniserteilung allen Eltern der Klasse bekannt gemacht werden.Diese Regelung ist vorläufig und soll vor Ablauf des Schuljahres 2006/2007 durch die Schulkonferenz überprüft werden.
Die Schulkonferenz beschließt gem.53 Abs. 3
Die Klassenleitung informiert die gewählten Eltern- und Schülervertreter/-innen zwei Tage vor der Zeugniskonferenz in schriftlicher Form über die Notenvorschläge der Fachlehrer als „Klassenspiegel“ und Durchschnittsnoten (Formblatt siehe Anlage). Die schriftliche Übersicht wird vorzugsweise per e-mail verteilt oder von Eltern- und Schülervertreter/-innen am letzten Schultag vor der Zeugniskonferenz im Schulbüro abgeholt.Auf dem ersten Klassenelternabend eines Schuljahres werden die Eltern durch die Klassenlehrer/-innen über dieses Verfahren informiert. Die Eltern beschließen auf dem Elternabend mit einfacher Mehrheit über besondere Regelungen für die Klasse:ob für alle Klassen-/Vergleichsarbeiten Notenspiegel mitgeteilt werden (für die Vergleichsarbeiten auch die der Parallelklassen);ob die in der Information zur Zeugniskonferenz vorgelegten Klassenspiegel nach der Zeugniserteilung allen Eltern der Klasse bekannt gemacht werden.Diese Regelung ist vorläufig und soll vor Ablauf des Schuljahres 2006/2007 durch die Schulkonferenz überprüft werden.