Leitfaden für Klassenkonferenzen
Leitfaden für Klassenkonferenzen /
Erarbeitet durch einen Eltern / Lehrer – Ausschuss, der sich im Zusammenhang mit der Ganztageskonferenz 2002 gebildet hatte.
Das Hamburger Schulgesetz legt nach § 61 Absatz 2 die Aufgaben der Klassenkonferenz folgendermaßen fest:
Die Klassenkonferenz berät über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame
Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere über die
fachliche und pädagogische Koordination der Fachlehrerinnen und Fachlehrer
und über die Grundsätze für den Umfang und die Verteilung der Hausaufgaben
und der schriftlichen Arbeiten.
Gemäß Schulgesetz sind pro Schuljahr mindestens zwei Klassenkonferenzen abzuhalten. Die 1. Klassenkonferenz findet im Hochrad traditionell im November nach dem ersten oder zweiten Elterabend statt. Für die 2. Klassenkonferenz gilt nach Beschluss der Schulkonferenz:
Auf dem Klassenelternabend im 2. Schulhalbjahr wird darüber abgestimmt, ob und in welcher Form eine 2. Klassenkonferenz stattfindet. Wird von den Eltern mehrheitlich eine solche 2. Klassenkonferenz gewünscht, kann diese entweder in der üblichen Form wie die 1.Klassenkonferenz oder auch in ‚kleiner Besetzung’ mit Klassenlehrer, Eltern- und Schülervertretern sowie einzelnen Fachlehrern stattfinden.
Dieser Leitfaden beschäftigt sich nicht mit der Klassenkonferenz als Disziplinarkonferenz.
- Stimmberechtigte Mitglieder der Klassenkonferenz sind
- Die Schulleitung (die allerdings nur in Ausnahmefällen teilnehmen wird)
- Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer,
- alle Lehrkräfte, die im laufenden Schuljahr Schülerinnen und Schüler in der Klasse unterrichten,
- die beiden Klassenelternvertreterinnen bzw. Klassenelternvertreter und die beiden Klassensprecherinnen bzw. Klassensprecher.
- Um eine möglichst breite Beteiligung an den Beratungen zu gewährleisten, sollten auch die Vertreterinnen und Vertreter der Klassenelternvertreter und der Klassensprecher eingeladen werden, die allerdings kein Stimmrecht haben.
- Ziel der Klassenkonferenz ist die Förderung des Zusammenwirkens von Lehrkräften und Eltern, Schülerinnen und Schülern in der Klasse. Durch die Einbeziehung der Eltern- und der Schülervertretung in die Beratungen soll die Bereitschaft zur Akzeptanz der pädagogischen Arbeit und die Übernahme von Verantwortung für das Schulleben bei allen Beteiligten gefördert werden.
- Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn im Umgang miteinander bestimmte Grundregeln erfolgreicher Kommunikation beachtet werden.
- Alle Beteiligten sollten dazu beitragen, dass eine Gesprächsatmosphäre entsteht, die gegenseitiges Verständnis und wachsendes Vertrauen ermöglicht. Über Ziele und Gesprächsgrundlagen sollte Einvernehmen hergestellt werden. Die Gesprächsleitung achtet darauf, dass Wünsche, Anregungen und Sorgen gegenseitig ernst genommen, unterschiedliche Sichtweisen akzeptiert sowie Verallgemeinerungen und Schuldzuweisungen vermieden werden.
- Folgende Übersicht gibt Hinweise und Ideen für die konkrete Umsetzung der vielfältigen Aufgaben der Klassenkonferenz.
- Aufgabe: Beratung über alle Angelegenheiten, die für die gemeinsame
- Arbeit in der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind
- Dazu gehören insbesondere das Beraten über pädagogische Fragen
- (z.B. Erstellung gemeinsamer Regeln,
- Einhalten von Regeln in der Schule und zu Hause,
- Konsequenzen bei Regelverletzungen, Sozialverhalten)
- entwicklungspsychologische Fragen (z.B. Verhalten von Mädchen und Jungen, Was ist altersgemäß? Was ist „normal“?)
- didaktisch-methodische Fragen (z.B. Methodenvielfalt im Unterricht, Entwicklung von Teamfähigkeit, Vorbereitung von Klassenarbeiten)
- unterrichtliche Inhalte (z.B. Lernziele und Inhalte der Fächer, Möglichkeiten der Kooperation der Fachlehrer miteinander im Sinne von fächerverbindendem Unterricht)
- Umfang, Verteilung und Kontrolle der Hausaufgaben (z.B. Ziel der Hausaufgaben, häusliche Organisation, Elternhilfe, Funktion von „Nachhilfe“)
- Außerdem die Information über allgemeine Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungsstandes der Klasse, zu denen die Eltern- und Schülervertreter Gelegenheit zur Stellungnahme haben (z.B. Verhältnis schriftlicher zu mündlichen Leistungen, Versetzungsbestimmungen). Hinweis: Probleme einzelner Schüler dürfen nicht auf der Konferenz besprochen werden.
- Die Leitung der Klassenkonferenz erfolgt durch den Klassenlehrer. Die Länge jeder Konferenz beträgt eine Stunde; bei Bedarf folgen Gespräche der Eltern- und Schülervertreter mit einzelnen Fachlehrern.
- In Bezug auf in der Konferenz besprochene vertrauliche Informationen besteht eine Pflicht zur Verschwiegenheit.
- Zur Vorbereitung der Klassenkonferenz verabreden Klassenlehrer, Eltern- und Schülervertreter mindestens eine Woche vor der Konferenz Themenschwerpunkte, d.h. eine Tagesordnung, in einem ausführlichen (am besten persönlichen) Gespräch. Zu diesem Zeitpunkt haben die Elternvertreter bei den Eltern der Klasse mögliche Themenwünsche für die Klassenkonferenz eingeholt. Die Klassenlehrer haben alle Fachkollegen ebenso wie die Klasse nach Themenwünschen befragt.
- Die Klassenlehrer bereiten anhand der eingeholten Informationen eine zusammenfassende Übersicht über den Leistungsstand ihrer Klasse vor.
- Es hat sich erwiesen, dass eine gute Vorbereitung der Konferenz zu guten Ergebnissen führt.
- Die Erfahrung zeigt zudem, dass ein kontinuierlicher Kontakt zwischen Klassenlehrern und Elternvertretern für die Vorbereitung und Durchführung der Klassenkonferenz sehr hilfreich ist.
- Die 1. Klassenkonferenz findet auch statt, wenn kein Gesprächsbedarf von Elternvertretung oder Schülervertretung vorliegt.
- Die Information der Eltern über die Ergebnisse der Klassenkonferenz erfolgt entweder mündlich auf einem informellen Elternabend oder über ein Protokoll. Bei Verfassung eines Protokolls muss dies von allen an der Konferenz Beteiligten vor der Veröffentlichung genehmigt werden. Die Schüler informieren ihre Klasse in einer Unterrichtsstunde oder über ein Schülerprotokoll.
- Der Elternrat am Gymnasium Hochrad