Fehlzeiten
Regelung für Fehlzeiten von Schülern
Bei Erkrankung vor dem Unterricht:
- Anruf im Sekretariat (Tel.: 822 77 40) nur am 1. Krankheitstag
- Zusätzlich nach Rückkehr schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grunds des Fehlens
Bei Erkrankung während des Unterrichts
- Der Schüler/die Schülerin meldet sich beim Lehrer/der Lehrerin der aktuellen (bei Erkrankung in der Pause: der folgenden) Stunde ab.
- Der Schüler/ die Schülerin meldet sich danach im Sekretariat; von dort werden die Eltern telefonisch informiert. Auf keinen Fall dürfen Schüler/Schülerinnen ohne Abmeldung nach Hause gehen.
Beurlaubungen aus anderen, z.B. familiären Gründen
- Beurlaubungen (auch für einzelne Stunden) aus dringendem Anlass sind möglich, müssen aber vorher schriftlich beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin beantragt werden.
- Es besteht kein Anspruch auf eine Beurlaubung! Die Entscheidung, ob eine solche genehmigt wird, wird vom Klassenlehrer im jeweiligen Einzelfall und nach Rücksprache mit den betroffenen Kollegen getroffen.
- Beurlaubungen für mehr als drei Tage können nur von der Schulleitung ausgesprochen werden und sind daher schriftlich und vorher bei dieser zu beantragen.
AGs
- Hat sich ein Schüler/eine Schülerin nach der (in der Regel zweiwöchigen) Ausprobierphase verbindlich für eine AG angemeldet, gelten die obigen Regeln für AG-Termine analog.
Sonderregelungen vor / nach Ferien
- Für Tage (oder einzelne Stunden), die an Schulferien angrenzen, darf der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin keine Beurlaubung aussprechen. Fehlen direkt vor oder nach den Ferien gilt als Schulpflichtverletzung und kann von der Behörde mit Bußgeldern belegt werden. In besonderen Fällen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.
- Bei krankheitsbedingtem Fehlen unmittelbar vor oder nach Schulferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Sonstiges
- Unentschuldigte Fehlstunden werden als solche auf dem Zeugnis vermerkt.
- Wir bitten dringend, Arzttermine möglichst nicht in die Unterrichtszeit zu legen!
Sonderregelung für die Klassen 10 bis 13
- Bei Versäumen einer Klausur (auch einer Präsentationsleistung) muss vorher im Sekretariat angerufen und hinterher ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Ohne ärztliches Attest wird eine versäumte Klausur mit 0 Punkten bewertet, es gibt keine Möglichkeit zum Nachschreiben.
Schulleitung
Gymnasium Hochrad
01.09.2010