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Hausordnung
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Hausordnung für das Gymnasium Hochrad
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Hausordnung
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Grundregeln
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In unserer Schule kommen täglich viele Menschen zusammen – daher sind Regeln notwendig, damit ein vernünftiges Zusammenleben und Arbeiten möglich ist.
Wir wollen fair, rücksichtvoll und hilfsbereit miteinander umgehen und damit eine sinnvolle Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit schaffen.
Manche dieser Regeln mögen sich selbstverständlich anhören, dennoch sollen sie von allen gelesen werden.
Dazu gehören insbesondere vier Grundsätze:
Niemand darf seelisch oder körperlich bedroht, verletzt oder absichtlich gefährdet werden!Hierzu gehört, dass man immer auch auf den anderen achtet, damit ihm nichts zustößt.
Nichts darf beschädigt oder zerstört werden!Wenn dies dennoch geschehen ist, muss der Schaden dem Hausmeister gemeldet und ersetzt werden.
Jeder muss mithelfen , die Schule sauber zu halten!Der Schmutz, den man selber verursacht hat, muss man selbst beseitigen. Das ist nicht Sache des Reinigungspersonals!
Pünktlichkeit ist für alle eine Selbstverständlichkeit!Schüler und Lehrer sollen durch Verspätungen nicht gestört werden.
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Unterricht und Pause
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1. Unterricht
Bei Stundenbeginn nach dem Läuten sollen sich die Schüler im Unterrichtsraum befinden. Wer zu spät kommt bemüht sich, seinen Platz ohne Störung der anderen einzunehmen. Wenn der Lehrer fünf Minuten nach dem Läuten noch nicht erschiennen ist, fragt der Klassensprecher oder ein Kursteilnehmer im Sekretariat oder Lehrerzimmer nach.
2. Pausen
Die Schüler der Klassen 5 – 9 sollen während der großen Pausen die Klassen und Vorräume verlassen und sich außerhalb der Gebäude nur auf den Pausenhöfen aufhalten. Dies ist vor allem aus gesundheitlichen Gründen wichtig. Die Klassenräume sind zu lüften, dafür sorgen die Schüler selbst (Stoßlüftung).
Im Schulgebäude sind Lärmen, Toben und Ballspielen nicht erlaubt.
Schneeballwerfen ist verboten, da es besonders gefährlich ist.
3. Rauchen
Schüler dürfen auf dem Schulgelände nicht rauchen.
4. Alkohol und andere Drogen
Das Mitbringen und Konsumieren von Alkohol und anderen Drogen ist verboten!
5. Verlassen des Schulgeländes
Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen und Springstunden ist nur den Schülern der Oberstufe gestattet.
6. Parkplatz
Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger müssen auf den Parkplätzen und in deren Ein- und Ausfahrten Rücksicht aufeinander nehmen, wie im Straßenverkehr auch. Radfahrer stellen ihre Fahrzeuge in die Ständer. Mofaständer befinden sich in der Golfstraße.
7. Fahrräder
Fahrräder dürfen auf dem Schulgelände nur im Schritttempo gefahren werden.
8. Wertsachen
Geld und Wertsachen werden auf eigene Verantwortung in die Schule mitgebracht.
9. Fundsachen
Alle Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Bei ihm fragt man auch nach vermissten Gegenständen , am besten in den großen Pausen.
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III. Klassen- und sonstige Schulräume
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Die Schüler sollen das Mobiliar und die technischen Einrichtungen – insbesondere auch die Sicherheitseinrichtungen, pfleglich behandeln und Beschädigungen daran vermeiden.Es ist für das Reinigungspersonal unzumutbar, Kaugummireste zu beseitigen oder zertretene Kreide, zerrissenes Papier, Obst- und Speisenreste etc. aufzusammeln. Deshalb ist es die Aufgabe jedes Schülers, Verunreinigungen – ob sie nun von ihm selbst verursacht worden sind oder nicht – zu beseitigen. Auch bei Wechsel des Unterrichtsraumes im Laufe des Vormittags werden Räume und Mobiliar in sauberem Zustand übergeben.In der Cafeteria gekaufte Artikel dürfen ohne Erlaubnis des Lehrers nicht in die Fach- und Klassenräume mitgebracht werden. Grundsätzlich darf während des Unterrichts nicht gegessen oder getrunken werden. In Ausnahmefällen kann es der Lehrer erlauben.Turnzeug soll nicht über Nacht in der Klasse aufbewahrt werden, auch nicht in den Vorräumen.Nach Unterrichtsschluss stellt jeder seinen Stuhl auf den Tisch und der Raum wird gefegt.In Fach- und Sammlungsräumen befinden sich Geräte und Chemikalien, die sehr wertvoll, empfindlich und z. T. auch sehr gefährlich sind. Diese Räume dürfen von Schülern nur mit Erlaubnis eines Lehrers betreten werden.Jede Klasse und Tutandengruppe säubert in regelmäßigen Abständen das Schulgelände und beseitigt vor den großen Ferien Verschmutzungen und Schmierereien in den Klassen-, Kurs- und Fachräumen.Bei Wechsel des Klassenraumes am Ende des Schuljahres werden Räume und Mobiliar in gereinigtem Zustand übergeben.Notausgänge und Notfenster dürfen nur bei Gefahr geöffnet werden.Waffen, Messer, andere gefährliche Gegenstände und offenes Feuer werden in der Schule nicht geduldet. Elektrische und elektronische Geräte dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis eines Lehrers benutzt werden.Umwelt Auch an unserer Schule können und wollen wir uns umweltbewusst verhalten und zu einem lebensfreundlichen Zustand beitragen:
Helft Müll zu vermeiden!Sammelt Müll!Helft Energie sparen!Schützt unsere Grünanlagen!
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V. Krankheit
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Nur Lehrkräfte dürfen Schüler ins Krankenzimmer beurlauben. Sie tragen die Beurlaubungen ins Klassenbuch ein. Vor Betreten des Krankenzimmers müssen sich die Schüler im Schulbüro melden. In Notfällen werden die Eltern, ein Arzt oder der Rettungsdienst verständigt. Schüler dürfen nicht ohne Genehmigung der Eltern krank nach Hause entlassen.
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VI. Feuer
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Anlagen, die dem Brandschutz dienen, dürfen nicht beschädigt oder sinnlos benutzt werden, denn sie können im Gefahrenfall Leben retten.
Bei Feueralarm (sich ständig wiederholende Alarmtonfolge kurz – lang) sind alle Sachen zurückzulassen und Fenster und Türen zu schließen. Das Gebäude ist auf dem jeweils vorgesehenen Fluchtweg schnell und diszipliniert zu verlassen. Die Anweisungen der Lehrkräfte müssen genau befolgt werden.
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VII. Verstöße gegen die Hausordnung
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Anweisungen der Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter der Schule zur Einhaltung dieser Hausordnung müssen die Schüler nachkommen.
Wer gegen diese Regeln verstößt, wird unmissverständlich zur Einhaltung dieser Haus- und Unterrichtsordnung aufgefordert. Der Klassenlehrer wird informiert. Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen wird der Schulleiter benachrichtigt, der eine Notiz in der Schülerakte veranlasst und zusammen mit den schulischen Gremien über mögliche Ordnungsmaßnahmen entscheidet.
Ordnungsmaßnahmen im Sinne dieser Hausordnung sind der Verweis, der Unterrichtsausschluss für einen oder mehrere Tage, die Versetzung in eine Parallelklasse sowie die Umschulung.
Schüler können zu gemeinnützigen Tätigkeiten auf dem Schulgelände herangezogen werden.
Wenn sich Schüler im Sinne der Hausordnung ungerecht behandelt fühlen, können sie sich an den Klassenlehrer, Tutor oder an eine andere Lehrkraft ihres Vertrauens wenden, jederzeit auch an das Schulsprecherteam, den Schülerrat und an den Elternrat.
Beschlossen von der Schulkonferenz des Gymnasiums Hochrad In ihrer Sitzung am 12. Mai 1998 Mit Änderungen vom 14. November 2000
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