
Antrag auf ein Auslandspraktika / Elternbogen
Name des Schülers / der
Schülerin:..........................................................................Klasse:
....................
Name / Anschrift / Mail /
Telefon des ausländischen Praktikumsbetriebes:
Name des Betreuers im
ausländischen Praktikumsbetrieb:
Beginn Praktikum:.................................................. Ende Praktikum:..................................................
- Der Krankenversicherungsschutz der Schülerinnen
und Schüler wird durch deren gesetzliche Vertreter geregelt
- Der Geltungsbereich der gesetzlichen
Unfallversicherung für ein Betriebspraktikum als schulischer Veranstaltung
besteht auch in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Für das
nichteuropäische Ausland wird empfohlen, eine eigene Unfallversicherung
abzuschließen.
- Es wird weiterhin empfohlen, für die Dauer des
Auslandspraktikums eine private Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten
abzuschließen
- Die Besuchspflicht für die Hamburger Lehrkraft
erlischt, sie wird an den Betreuer vor Ort delegiert
- In der Regel ist ein Auslandspraktikum erst ab
Klasse 10 möglich, ein anderes Praktikum im Inland sollte dem
Auslandspraktikum vorangegangen sein
- Die Dauer des Auslandspraktikum muss mind. 14 Tage
betragen
- Angemessene Kenntnisse der Landessprache sind
erforderlich
- Die Organisation vor Ort (Unterkunft, Transport
etc.) obliegt den Erziehungsberechtigten
- Es gelten ansonsten sinngemäß die Regelungen für
Schülerpraktika (Bericht, Bewertung etc.)
- Der Schüler / die Schülerin sind verpflichtet den
Antritt des Praktikumsantritt der Schule
mitzuteilen. Dies kann z.B. per mail auch über die Erziehungsberechtigten
geschehen.
Bitte bestätigen Sie durch
Ihre Unterschrift die oben genannten Punkte.
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Unterschrift
Erziehungsberechtigte/r Schulleitung