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STAATLICHE FACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Schülerinformationen zum Bildungspaket


Bildungspaket

Das Bildungspaket der Freien und Hansestadt Hamburg wird jetzt an der FSP2 umgesetzt.

Liebe Schülerinnen und Schüler,
alle EmpfängerInnen von Leistungen nach SGB II, SGB VII oder § 2 Asylbewerberleistungsgesetz oder Schüler und Schülerinnen deren Eltern Wohngeld beziehen bzw. Kinderzuschlag erhalten oder Schüler und Schülerinnen die Bafög beziehen, haben Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Die Altersgrenze für alle Berechtigten liegt beim vollendeten 24. Lebensjahr.

Dazu gehören…

  • Schülerfahrkarten
  • Lernförderung
  • Mittagsverpflegung
  • Zuschuss zu Klassenfahrten, Tagesfahrten und Ausflügen (gilt nicht für Bafögempfänger)

Hier finden Sie die Leistungen erklärt und erfahren, welche und wie Sie diese beantragen können.


Angebote der FSP2

  • Schülerfahrkarte
  • Zuschüsse zu Klassenfahrten, Ausflüge und Reisen (ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012)
  • Lernförderung : ab dem kommenden Wintersemester 2011/2012
  • Mittagessen: Ein kostenloses Mittagessen wird ab jetzt angeboten. Bitte die Berechtigung (Bescheinigung über das Teilhabepaket oder Bafög) im Büro abgeben und über das Anmeldeportal auf der Homepage anmelden.

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigte sind: Empfänger von

  • Leistungen nach dem BAFöG
  • Leistungen nach SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld)
  • Leistungen nach dem SGB VIII (Vollzeitpflege, Heimerziehung, betreutes Wohnen)
  • Leistungen nach §§ 1 und 1a Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Leistungen im Rahmen des § 2 Asylbewerber-Leistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Altersbegrenzung
Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind.

Einschränkung bei der Schülerfahrkarte
Um eine Fahrkarte zu bekommen muss der Weg zur Schule mindestens 7,5 km sein
(berechnet wird der kürzeste direkte Fußweg)

Leistungen beantragen

Schülerfahrkarte
(Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und die jünger als 25 Jahre sind)

Schritt 1: beigefügtes Formblatt ausfüllen (Antrag Schülerfahrgeld) und ausdrucken
Formular “Antrag Schülerfahrgeld»

Schritt 2: Leistungsbescheid in Kopie mitbringen und Original vorzeigen, aktuelles Passfoto mitbringen.

Schritt 3: Aus dem Routenplaner Entfernung von der Wohnung zur FSP2  errechnen (Google Map, ausschließlich kürzesten direkten Fußweg wählen), Ausdruck mitbringen. Zu google.maps»

Schritt 4: Die vollständigen Unterlagen im Schulbüro der FSP2 abgeben.

Informationen der Hansestadt Hamburg

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