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STAATLICHE FACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Geschäftsordnung der Lernortkooperation

(Die Geschäftsordnung als pdf-file zum download hier»)

1.   Grundlagen
1.1 Einrichtung

Zur ersten Einrichtung der Lernortkooperation lädt die Schule die jeweiligen
Mitglieder zu einer Gründungsveranstaltung ein. Für Berufe mit ähnlichen
Berufsbildern können berufsübergreifende LOK gebildet werden.

2. Mitglieder
2.1 Zusammensetzung

in die berufsbezogene LOK kann jeder in einem entsprechenden Beruf
ausbildende Betrieb, jede überbetriebliche Ausbildungseinrichtung, jeder
Praktikumsbetrieb sowie die jeweilige Innung oder der jeweilige Fachverbandje eine Vertreterin entsenden. Den LOK gehören ferner die im entsprechendenBildungsgang unterrichtenden Lehrkräfte an.

Zu den Lehrkräften gehört in jedem Fall immer die für den Ausbildungsgang zuständige Abteilungsleiterin. Für alle Mitglieder wird eine möglichst verbindliche Teilnahme zur Wahrung einer kontinuierlichen Mitarbeit angestrebt.

2.2 Vorsitz

Die LOK wählt für die Dauer von drei Jahren eine Vorsitzende oder einen
Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Die Vorsitzende soll aus dem Kreis der
Ausbildungsbetriebe kommen.
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende lädt mit organisatorischer Unterstützung der
Schule, mit einer Frist von vier Wochen zu den Sitzungen ein und schlägt eine
Tagesordnung vor, die mit dem Schulvorstand abgestimmt wurde. Der Vorsitzende/
die Vorsitzende bestimmt eine Protokollführung der Sitzungen.

3. Zielsetzung und Aufgaben
3.1 Zielsetzung

Die LOK soll die Zusammenarbeit zwischen Betrieben und Schulen fördern und durch Absprachen die Qualität der Berufsausbildung weiterentwickeln.
Die Vorsitzenden der LOK unterstützen die Vernetzung mit den Vorsitzenden der
anderen LOK's der sozialpädagogischen Ausbildungsbetriebe und verständigen sich über gemeinsame Projekte und Vorhaben.
Absprachen und Vereinbarungen der LOK sind einvernehmlich mit den jeweiligen
Beteiligten zu treffen. Dies gilt auch für Ausschüsse, Teilversammlungen und
Vorhaben einzelner Mitglieder.

 3.2 Aufgaben

Die LOK sollen insbesondere

  1. an der Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalte und -qualität mitwirken,

  2. betriebliches und schulisches Wissen gegenseitig nutzbar machen

  3. die Ausbildungsinhalte zwischen Betrieb und Schule abstimmen,

  4. an der Ausgestaltung der Bildungspläne mitwirken,

  5. die jeweiligen Vorstände in strategischen Fragen, insbesondere bei der Ausrichtung und Organisation der Ausbildung und bei größeren
    Investitionsvorhaben, beraten,

  6. Kooperationen von Betrieben und Schulen vereinbaren,

  7. Zusatzqualifikationen und Förderangebote für einzelne Schülergruppen
    entwickeln,

  8. die nähere Ausgestaltung der Organisationsformen der fachschulischen
    Ausbildung unter Berücksichtigung der Vorgaben und der Erfordernisse
    des Gesamtsystems der jeweiligen beruflichen Schule vereinbaren.

  9. Ermittelt und fordert nachdrücklich notwendige Ressourcen zur   Umsetzung der gestellten Aufgaben bei der zuständigen Behörde ein.
    In
    Zusammenarbeit mit den LOK's der anderen sozialpädagogischen
    Ausbildungsstätten nimmt diese Aufgabe vorrangig der Vorsitz der LOK
    wahr.

Die Schwerpunktsetzung und weitere Vorhaben bestimmt die LOK selbst.

3.3 Sitzungen
Die Sitzungen der LOK finden in der Regel zweimal im Schuljahr zu einem vorab
benannten Thema statt. Die LOK kann Ausschüsse bilden oder auch als
Teilversammlung tagen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Schulleiterln sowie Vertreter der zuständigen
Behörde bzw. des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung können auf Einladung
oder Antrag teilnehmen. Darüber hinaus können im Einvernehmen mit dem
Vorsitzenden Gäste an der Sitzung teilnehmen

Grundlage: Gesetz zur Änderung des Hamburger Schulgesetzes und des
Hamburger Personalvertretungsgesetzes vom 17.5.2006, insbesindere:§78a;
Leitfaden zur Entwicklung einer Geschäftsordnung der LOK von ProReBeS; dabei
sind die fett kursiv gedruckten Textpassagen durch diese Grundlagen gesetzt und nicht veränderbar