Max-Brauer-Allee 134 • 22765 Hamburg

STAATLICHE FACHSCHULE FÜR SOZIALPÄDAGOGIK

Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin / zum sozialpädagogischen Assistenten

Bildungs- und Erziehungsauftrag des Bildungsgangs
Sozialpädagogische Assistentinnen und sozialpädagogische Assistenten sind überwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder tätig. Gemeinsam mit Erzieherinnen und Erziehern fördern sie die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Sie nehmen Aufgaben der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern wahr und arbeiten nach den Prinzipien von Inklusion und Partizipation.
Sozialpädagogische Fachkräfte haben einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Das bedeutet Kinder, Jugendliche und Erwachsene anzuregen, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Freiheit verantwortungsvoll zu gebrauchen und am Leben der Gemeinschaft teilzuhaben:

  • Erziehung meint zielgeleitetes Handeln auf der Basis verlässlicher Beziehungen.
  • In Bildungsprozessen unterstützen sozialpädagogische Fachkräfte Selbstbildungsprozesse in der Entwicklung des Handelns und Erkennens sowie in der Bildung von Vorstellungen und Einsichten.
  • Betreuung umfasst die Sorge für die Erfüllung individueller, entwicklungsbezogener, vitaler, affektiver, sozialer und kognitiver Bedürfnisse.

Struktur der Ausbildung
Es handelt sich um eine zweijährige vollqualifizierende Berufsausbildung. Sie ist in eine schulische und eine praktische Ausbildung gegliedert. An drei Tagen in der Woche sind Sie in der Schule an zwei Tagen in der Woche in einer Praxiseinrichtung. In einem Probehalbjahr können Sie ihre Begabungen, Möglichkeiten, Grenzen und ihre Belastungsfähigkeit erfahren und einschätzen lernen. Zusätzlich können Sie die Fachhochschulreife erwerben.
Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Nachweis des mittleren Schulabschlusses mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,5
    oder die Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe.
    Die schulischen Abschlüsse können auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung ersetzt werden.
    Zur Ermittlung des Notendurchschnitts bleibt die Note im Pflichtfach Sport unberücksichtigt.
  • Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte
  • Die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
  • Nachweis des Hamburger Wohnsitzes
     

Die Anmeldung erfolgt zentral in der Anmeldeschule:
Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg (W5),
Alter Postweg 38
21075 Hamburg   Tel.: (040) 4 28 71-20 7
www.w5-harburg.hamburg.de»  Hier erhalten Sie weitere Informationen!


Anmeldezeitraum: 01.02. bis 31.03. zum August desselben Jahres.
Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr.
Anmeldung ausschließlich persönlich; bei minderjährigen Bewerbern mit einem Erziehungsberechtigten, der unterschreiben muss.

Ausbildungsschulen:

  • Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg (W5)
    Tel.: (040) 4 28 71 - 20 72
  • Anna Warburg Schule, Berufliche Schule für Sozialpädagogik (W3)
    Tel: (040) 4 28 88 02 - 0
  • Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Wagnerstraße - Fröbelseminar
    (FSP I) Tel.: (040) 4 28 86 - 91 211
  • Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP 2)
    Tel.: (040) 4 28 11 - 29 78

Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung erfolgt in drei Schritten:

1. Schritt:  Sie gehen persönlich zur Anmeldeschule in Harburg. Dort wird geprüft,

  • ob Sie die Voraussetzung zur Ausbildung erfüllen.
  • ob Sie Ihre Unterlagen ergänzen müssen.
  • Sie erhalten dort ein Formular zur Anforderung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

2. Schritt: Sie beantragen das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis.
                 Sie erhalten einen Beleg und/oder eine Quittung.

3. Schritt: Sie gehen persönlich zur Anmeldeschule:

  • Sie geben dort Ihre vollständigen Unterlagen ab.
  • Sie füllen vor Ort einen Anmeldebogen aus.
  • Sie werden unter Vorbehalt einer Ausbildungsschule zugewiesen.
  • Sie erhalten als Anmeldebestätigung eine Kopie des Anmeldebogens.

Bei der Anmeldung zur Ausbildung der SPA müssen Sie folgende Unterlagen persönlich abgeben:

  1. Bewerbungsschreiben (unterschrieben)
  2. tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  3. drei Passbilder (Namen auf die Rückseite schreiben)
  4. Ein Zeugnis
    • entweder ein Zeugnis über den mittleren Bildungsabschluss mit
      Durchschnittsnote 3, 5 oder besser; (Sport wird nicht berücksichtigt);
      sofern das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, reichen Sie das
      Halbjahreszeugnis ein;
    • oder der Nachweis der Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen
      Oberstufe. Es muss das Originalzeugnis oder eine amtlich beglaubigte
      Kopie vorgelegt werden.
  5. aktueller Nachweis des Hamburger Wohnortes. Meldebestätigung nicht älter als drei Monate; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auch für mindestens eine(n) Erziehungsberechtigte(n).
  6. Nachweis der Beantragung eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (Beleg und/oder Quittung).
  7. gegebenenfalls eine Aufenthaltsbescheinigung.
  8. gegebenenfalls einen Sorgerechtsbescheid.

Spätestens bei Ausbildungsbeginn müssen vorliegen:

  • Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 8 Doppelstunden
  • Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung.

Hinweis: Bewerberinnen und Bewerber, die Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen an einem Deutschtest teilnehmen!

Über diese Links erhalten Sie weitere Informationen zur SPA – Ausbildung: